Du willst ein Start-up gründen – allein, zu zweit oder gleich mit einem Team. Ein wichtiger Aspekt der Gründung ist die Rechtsform des zukünftigen Unternehmens: Sie regelt, wer im Zweifelsfall haftet, welche Steuern zu entrichten sind, wer Entscheidungen treffen darf und wie viel Kapital ihr zu Beginn der Gründung benötigt. Bei den Rechtsformen den Überblick zu behalten, ist nicht leicht. Daher stellen wir euch hier die relevanten vor. Für eine Entscheidung, welche Rechtsform für dein Vorhaben die geeignete ist, empfehlen wir jedoch eine persönliche Beratung durch einen Steuerberater.

Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft?

Bei einer Personengesellschaft finden sich mindestens zwei natürliche oder juristische Personen zusammen und arbeiten gemeinsam an einem Projekt oder führen ein Geschäft. Rechtsformen sind beispielsweise die offene Handelsgesellschaft (OHG), die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die Partnergesellschaft (PartG) oder die Kommanditgesellschaft (KG). Eine Personengesellschaft ist keine juristische Person, weswegen sie keine eigene Rechtsfähigkeit besitzt. Das wiederum bedeutet, dass die Gesellschafter persönlich mit ihrem Privatvermögen haften.

Vorteile: Einfachere Buchführung, kein Mindestkapital notwendig, Freibetrag auf die Gewerbesteuer, Gesellschafter sind gleichberechtigt
Nachteile: Private Haftung, Gehälter können nicht als Aufwendungen geltend gemacht werden, das Ausscheiden eines Gesellschafters kann das Ende der Gesellschaft bedeuten

Die Kapitalgesellschaft hingegen ist eine juristische Person. Rechtsformen sind beispielsweise die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder Aktiengesellschaft (AG). Hier haftet man nur mit dem Geschäftsvermögen. Die Leitung übernimmt einer der Gesellschafter oder ein Dritter. Steuerlich gibt es einiges zu beachten: Kapitalgesellschaften zahlen Körperschaftssteuer. Die Eintragung ins Handelsregister ist zwingend notwendig. Auch die Buchführung ist deutlich komplexer. Kapitalgesellschaften müssen eine Bilanz führen.

Vorteile: Keine private Haftung, Gehälter können als Aufwendungen geltend gemacht werden
Nachteile: Mindestkapital notwendig, zeit- und kostenintensive Buchführung

Personengesellschaften

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Gründer: Mindestens 2
Vorkommen: häufig im freiberuflichen Umfeld (Ärzte, Rechtsanwälte etc.), Kleingewerbe, nicht geeignet für größere Unternehmen
Hierarchie: Gesellschafter sind gleichberechtigt
Gründung: entsteht automatisch, wenn zwei oder mehrere einen gemeinsamen unternehmerischen Zweck verfolgen, mündliche Vereinbarung ausreichend, empfohlen wird ein Gesellschaftervertrag
Handelsregistereintrag: nicht notwendig
Bezeichnung: Die GbR muss immer den Namen der Gesellschafter enthalten, Firmenname kann angehängt werden
Mindestkapital: Nicht erforderlich
Haftung: Firmenkapital und privaten Vermögen zu gleichen Teilen
Steuern: Umsatzsteuer und Gewerbesteuer muss gezahlt werden. Ansonsten steuergünstig, Verluste aus der Anfangsphase können mit den Einkünften des Vorjahres verrechnet werden
Kosten der Gründung: Keine

Kommanditgesellschaft (KG)

Gründer: 1, mit Investoren (Komplementär mit Kommanditisten)
Vorkommen: Bei Ein-Personen-Unternehmen mit externen Geldgebern
Hierarchie: Gründer kann alleine entscheiden
Gründung: Gesellschaftsvertrag notwendig
Handelsregistereintrag: zwingend notwendig
Bezeichnung: Unternehmensnamen oder Namen des Gründers/der Kapitalgeber, muss auf KG enden
Mindestkapital: Nicht erforderlich
Haftung: Kommanditisten haften in der Höhe ihrer Geschäftseinlagen, Unternehmer haftet mit Privatvermögen
Steuern: Umsatzsteuer und Gewerbesteuer muss gezahlt werden, doppelte Buchführung inklusive Gewinn- und Verlustrechnung wird verlangt
Kosten der Gründung: Keine

Offene Handelsgesellschaft (OHG)

Gründer: Mehrere
Vorkommen: Nicht für Freiberufler oder Kleingewerbetreibende geeignet
Hierarchie: Gesellschafter sind gleichberechtigt
Gründung: Formfreier Gesellschafsvertrag ohne offizielle Anforderungen
Handelsregistereintrag: zwingend notwendig
Bezeichnung: OHG muss im Namen geführt werden, ansonsten frei wählbar
Mindestkapital: Nicht erforderlich
Haftung: alle Gesellschafter haften mit ihrem privaten Vermögen
Steuern: Umsatzsteuer und Gewerbesteuer muss gezahlt werden, doppelte Buchführung inklusive Gewinn- und Verlustrechnung wird verlangt
Besonderheit: Es gilt ein gesetzliches Wettbewerbsverbot, Gesellschafter dürfen keine Geschäfte im selben Segment betreiben oder in einer anderen Handelsgesellschaft als Gesellschafter auftreten
Kosten der Gründung: Keine

Partnergesellschaft (PartG)

Gründer: Mehrere
Vorkommen: Eignet sich für Freiberufler, je nach Berufsrecht
Hierarchie: Gesellschafter sind gleichberechtigt
Gründung: Partnerschaftsvertrag, Notar übernimmt Anmeldung im Partnerschaftsregister
Bezeichnung: Nachname mindestens eines Partners + Partnerschaft oder „und Partner“ + Berufsbezeichnung
Mindestkapital: Nicht erforderlich
Haftung: nicht alle Gesellschafter müssen haften, nur Auftragnehmer, dieser haftet privat
Steuern: keine Gewerbe- oder Körperschaftssteuer, eventuell Umsatzsteuer
Kosten der Gründung: Notarkosten, Gebühren für die Eintragung ins Partnerschaftsregister

Kapitalgesellschaften

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Gründer: einer oder mehrere
Vorkommen: Häufige Rechtsform von Start-ups
Hierarchie: Gesellschafter benennen Geschäftsführer
Gründung: Gesellschaftsvertrag mithilfe eines Notars
Handelsregistereintrag: zwingend notwendig
Bezeichnung: GmbH muss im Namen geführt werden
Mindestkapital: 25.000 Euro, auch als Sacheinlage
Haftung: die GmbH haftet, nicht die Gesellschafter privat
Steuern: Körperschafts- und Gewerbesteuer muss entrichtet werden, Pflicht zur doppelten Buchführung
Kosten der Gründung: Startkapital + Notarhonorar

Unternehmergesellschaft (UG)

Variante der GmbH
Gründer: einer oder mehrere
Vorkommen: Start-ups, die nicht viel Kapital benötigen
Hierarchie: Gesellschafter benennen Geschäftsführer
Gründung: Gesellschaftsvertrag mithilfe eines Notars
Handelsregistereintrag: zwingend notwendig
Bezeichnung: UG muss im Namen geführt werden
Mindestkapital: 1 Euro, keine Sacheinlagen, Gewinne müssen ins Stammkapital fließen
Haftung: die UG haftet, nicht die Gesellschafter privat
Steuern: Körperschafts- und Gewerbesteuer muss entrichtet werden, Pflicht zur doppelten Buchführung
Kosten der Gründung: Startkapital + Notarhonorar

GmbH & Co. KG

Besondere Form der KG
Gründer: GmbH übernimmt die Rolle des Komplementär
Vorkommen: Häufige Rechtsform von Start-ups
Hierarchie: siehe GmbH
Gründung: nach Vorgaben einer GmbH
Handelsregistereintrag: zwingend notwendig
Bezeichnung: GmbH & Co. KG muss im Namen geführt werden
Mindestkapital: 25.000 Euro
Haftung: anders als bei der KG haftet der Unternehmer nicht mit seinem Privatvermögen, sondern die GmbH
Steuern: Der Vorteil ist, dass der Gesellschafter Verluste des Unternehmens von seiner Steuer absetzen kann
Kosten der Gründung: Startkapital + Notarhonorar

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